von sachlich - bis exklusiv   

Dipl.-Ing.
Alfonso Rodriguez

Geschäftsführer
 honorar für planungsleistungen und umsetzung

die vergütung unserer planungsleistungen nach auftragseingang orientiert sich an der bausumme. grundsätzlich kann man als richtwert für die höhe des honorars ca. 10 - 20 % der baukosten bei 100% der zu erbringenden teilleistungen heranzuziehen.


100% der teilleistungen beinhalten folgende neun leistungsphasen:

1. grundlagenermittlung = 3%
2.
vorplanung = 10%
3.
entwurfsplanung = 15%
4.
genehmigungsplanung = 6%
5.
ausführungsplanung = 24%
6.
vorbereitung der vergabe = 7%
7.
mitwirkung an der vergabe = 3%
8.
objektüberwachung = 29%
9.
objektbetreuung = 3%

die vergütung unserer planungsleistungen werden bei beauftragung des erlebnisgartens zur bauausführung nicht berechnet.