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Dipl.-Ing.
Alfonso Rodriguez
Geschäftsführer
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honorar für planungsleistungen und umsetzung
die vergütung unserer planungsleistungen nach auftragseingang
orientiert sich an der bausumme. grundsätzlich kann man als
richtwert für die höhe des honorars ca. 10 - 20 % der
baukosten bei 100% der zu erbringenden teilleistungen heranzuziehen.
100% der teilleistungen beinhalten folgende neun leistungsphasen:
1. grundlagenermittlung = 3%
2. vorplanung = 10%
3. entwurfsplanung = 15%
4. genehmigungsplanung = 6%
5. ausführungsplanung = 24%
6. vorbereitung der vergabe = 7%
7. mitwirkung an der vergabe = 3%
8. objektüberwachung = 29%
9. objektbetreuung = 3%
die vergütung unserer planungsleistungen werden bei beauftragung des erlebnisgartens zur bauausführung nicht berechnet.
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